Bestandsübertragung | Versicherung | Produktgeber
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Bestandsübertragung

Versicherung und Bausparen

Vorteile für unsere Partner:

  • Sie erhalten eine Übersicht über alle Versicherungen und Bausparverträge Ihrer Kunden und natürlich die Courtage ab Fälligkeit.

  • Sie können die Vertragsübersicht Ihrer Kunden in der Kundenverwaltung aufrufen.

  • Sie sind alleiniger Ansprechpartner des Kunden für alle Verträge und genießen Kundenschutz (siehe Erläuterung zum Kooperationsvertrag)
  • Die Situation für Ihre Kunden:

    Ihre Kunden:

  • haben Versicherungen und Bausparen von verschiedenen Produktgebern und mehrere Ansprechpartner. Jeder dieser Ansprechpartner ist der Beste und möchte die Verträge seiner Gesellschaft unterbringen.

  • benötigen einen Gesamtüberblick zu Preis/Leistung am gesamten Versicherungsmarkt.

  • möchten wissen, ob Sie unter-, über-, doppelt versichert sind oder eine Versicherungslücke haben.

  • möchten einen Ansprechpartner für unabhängige Vergleiche und im Schadenfall haben.

  • möchten eine Übersicht über alle Ihre Verträge, die Sie ggf. an Ihr Steuerbüro geben können.
  • Wie funktioniert es:

  • Die Bestandsübertragung ist bei ca. 300 Produktgebern möglich. Bitte vergessen Sie nicht die Agenturnummern von allfinanztest.de beim jeweiligen Produktgeber anzugeben. Diese finden Sie unter "aktive Produktgeber" in der Produktübersicht.

  • Beachten Sie bitte bei Sachverträgen:
    die Übertragung muss 3 Monate vor Fälligkeit beantragt werden oder innerhalb 4 Wochen nach Regulierung eines Schadens (bei KFZ 1 Monatsfrist). Die meisten Produktgeber erkennen einen Betreuerwechsel nur an, wenn ein Versicherungsmaklermandat vorliegt. Dies finden Sie im Service / Formularcenter. Ergänzen Sie hilfsweise Ihr eigenes Mandat um den Zusatz "Partner von allfinanztest.de GmbH Deutschland - Untervollmacht wird erteilt".

  • Übertragung von Verträgen, die sich in der Stornohaftungszeit befinden
    Sicherstellung der Bestandsübertragung
    Variante Online
    In der Produktübersicht (im Loginbereich) finden Sie in der linken Menüleiste den Link "Bestandsübertragung".
    Dort können Sie die Bestandsübertragung online durchführen, zusätzlich schicken Sie ein Fax direkt an den Produktgeber.

    Variante Papier
    Unterschreiben Sie und / oder der Versicherungsnehmer die entsprechenden Formulare und senden diese an den Produktgeber und in Kopie an uns.

    Wenn Sie Ihren kompletten Bestand übertragen möchten, senden Sie das Formular Übernahme einer Agentur unterschrieben an uns.

    Riester-Rentenverträge (Anbieterwechsel)

    Der Anbieterwechsel erfolgt in 3 Schritten, die gleichzeitig ausgeführt werden - die Kündigung des Altvertrages, die Eröffnung des neuen Vertrages und die Übertragung (Portierung) des Vertragsguthabens auf den Neuvertrag.
    Nicht alle Produktgeber bieten die Möglichkeit, das Guthaben des Vorvertrages zu übernehmen.

    Unsere Empfehlung:

    Anbieterwechsel zu Volkswohlbund Versicherung a.G., DWS Riester Fonds oder zu beliebigen Anbietern.

    So stellen Sie eine Abschlusscourtage sicher

    Beitragsfreistellung

    Riester Verträge kann man auch bis zum Ablauf beitragsfrei stellen, wenn es sich um so genannte Miniverträge handelt (Rückkaufswerte unter 5000,- €). Der Betrag kann dann im Rahmen der Sonderregelung ab 62. Lebensjahr (Stand: 20.01.2013) in einem Betrag ausgezahlt werden.
    Weitere Möglichkeit: Wohnriesterdarlehen.

    Investmentfonds

    1. Allgemein

    Nutzen Sie das Tool "Bestandsübertragung" im Login Bereich linke Menüleiste.

    Für die Übertragung mittels Papier finden Sie im Login Bereich unter Service / Formulare das Druckstück Bestandübertragung Investmentfonds.

    Wenn Sie Ihre Umsätze online einsehen möchten, dann melden Sie sich unter dem Button Portale Investmentfonds neu an. Sie können für Ihre Kunden über alle Fonds Gesamtdepotauszüge erstellen.
    Sie erhalten eine Sub-Vermittlernummer und Zugriff auf ein Online-Portal, auf welchem ca. 8000 Fonds gehandelt werden können. Bitte geben Sie Ihre Sub-Vermittler– Nr. auf allen Formularen zur Bestandsübertragung oder für Neuverträge an. Damit werden die Kunden Ihnen zugeordnet und sind in der Online-Kundenverwaltung einsehbar.
    Bei Übertragung laufender Sparverträge muss eine neue Depoteröffnung durchgeführt und ein neuer Abbuchungsauftrag für Lastschriften abgegeben werden. Die alten Depots und Konten sollten zur Kostenersparnis gelöscht werden.

    Auf alle Fonds, die in diesem System geführt werden - Neugeschäft oder Bestandsübertragung - erhalten Sie laufende Courtagen.

    2. Übertragung von Sparplänen / Entnahmeplänen

    Sparpläne werden nicht automatisch übernommen, sondern müssen erneut eingerichtet werden. Zusätzlich zur Übertragung wird im neu eröffneten Depot der Sparplan wieder aktiviert.
    Sollen laufende Sparpläne übertragen werden, achten Sie auf folgende Varianten:

    Papiervariante:
  • Ausfüllen und Mitsenden eines Abbuchungsauftrages für Lastschriften

  • Ausfüllen und Mitsenden eines Fondsorderformulares mit Angabe der Abbuchungsbeträge und der Zahlweise

  • Onlinevariante:
    Sie tätigen die Einrichtung des Sparplanes im Onlinebereich bei Spar-/Entnahmepläne.
    Lassen Sie den Kunden den Auftrag nur für Ihre Unterlagen zur Dokumentation unterschreiben.

    3. Bestandsübertragung Vermögenswirksame Fonds (Anbieterwechsel)

    Wenn Sie vermögenswirksame Fondsanlagen umdecken wollen, verwenden Sie einen neuen Kontoeröffnungsantrag und kreuzen an "Eine früher von mir getroffene Vereinbarung widerrufe ich hiermit." Tragen Sie bitte die entsprechende Vermittlernummer ein.

    4. Bestandsübertragung von Riester Fonds (Anbieterwechsel)

    Verwenden Sie bitte das Formular Anbieterwechsel Riester Vertrag zur Bestandsübertragung. Nehmen Sie einen neuen Antrag Riester Fonds auf. Für den Fall, dass der Kunde bereits Riester Fonds besitzt, nehmen Sie einen Betreuerwechsel vor Wechsel des Vermittlers (Investmentfonds).

    Bestandsübertragung von restriktiven Strukturvertrieben bzw. Produktgebern

    Grosse Vertriebe haben die Macht, den Produktgebern eine Bestandsübertragung an unabhängige Makler zu verbieten.

    Dem gegenüber hat jedoch der Makler als Sachwalter und Bundesgenosse des Versicherten die Möglichkeit, dieses Verbot ad absurdum zu führen.

    Maßnahme:

  • Entzug der Genehmigung zur Datennutzung vom Kunde unterschrieben an den Vertrieb senden.

  • Alle Vertreterkontakte und Rückwerbung verbieten.

  • Entsprechende Willenserklärungen sind von jedem einzelnen Kunden erforderlich. Am Ende der Aktion ist der Kunde durch den Vertrieb bzw. Vertreter des Produktgebers nicht mehr betreubar und muss zwangsläufig dem Makler zugeordnet werden.

    Die so genannte 1:1 Umdeckung eines Versicherungsbestandes

    Kann ein Bestand nicht übertragen werden, so besteht die Möglichkeit den gesamten Bestand zu gleichen Prämien und/oder gleichen Konditionen zu einem anderen Produktgeber um zu decken. Dieses Konzept liegt allfinanztest.de für Sach / Gewerbe und Privatverträge inkl. Rechtsschutz in Zusammenarbeit mit verschiedenen Produktgebern vor.